Modulschulungen Info:

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. der aktualisierten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) besagt, dass die Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen sind.