Modulschulungen
Info:
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. der
aktualisierten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) besagt, dass die Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus alle in Anlage
1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen sind.